11 Jul 2016
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Wie eine Gründung ins wanken geraten kann

Sicher nicht die beste Entwicklung eines Gründungsvorhaben, stellen sich ändernde Voraussetzungen wie z.B. Änderungen von Richtlinien und Gesetzen dar. In diesem Beitrag möchte ich dieses an einem aktuellen Beispiel aufzeigen, um die Bedeutung und Notwendigkeit einer eingehenden Unternbehmenskonzeption durch z.B. Recherchen für das Erstellen einer S.W.O.T.-Analyse, zu prüfen.

Ein schöner Auftrag war es, die Entwicklung einer Unternehmensphilosophie, visuelle Erscheinungsbild, Produktlayout und eine kleine Eröffnungskampange für den Onlineshop für den Print- und Webbereich, zu erstellen. Der Auftraggeber möchte sein eigenes E-Commerce-Unternehmen eröffnen und in Kleinmanufaktur E-Liquids (E-Liquids können, mit entsprechendem E-Dampfgerät, als Zigarettenersatz dienen.) herstellen, vertreiben und sich auf dem bestehenden Markt etablieren. Schnell zeigte sich das Markteinstigspotenzial, aber auch die Markteintritshürde- bestehend in einem Gesetzesentwurf der nun vor ca. zwei Monaten verabschiedet wurde und die Gründungsentwicklung zum Stocken gebracht hat. Das Gesetz stellt unteranderem E-Liquids unter eine Art verschärftes bzw. erweitertes Tabakgesetz. Es regelt Aspekte wie den Verkauf über 18 Jahre, die max. Abgabemenge, aber auch die Flaschengröße, Verpackungsmaterial und auch wie für das Produkt gewoben werden darf bzw. eben nicht.

Ein paar der Regelungen führen zu etwaigen Punkten, die es für den Gründer zu überdenken gilt. Zum Beispiel können dem nachhaltigen Gedanken, Glasflaschen zu verwenden, nicht mehr nachgegangen werden, da es in einem Absatz (Artikel 20, Abs. 3, TPD2) heiß:

»(3) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass

a) (…) Flüssigkeiten nur in eigens dafür vorgesehenen Nachfüllbehältern mit einem Volumen von höchstens 10 ml bzw. in elektronischen Einwegzigaretten oder in Einwegkartuschen  in Verkehr gebracht werden, wobei die Kartuschen oder Tanks ein Volumen von höchstens 2 ml haben dürfen;(…)

g) die elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen.«

Welche Alternativen, für die Glasflaschen, bleibt denn noch? Die sich in das Recyclesystem oder problemlos biologisch abbauen lassen und zum Umweltschütz Beiträgen könnten?

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Zum werblichen Charakter heißt es:

»(5) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass

a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten Ver­öffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind; (…)«,

und ist dadurch den Richtlinien für Tabakwaren ähnlich (Plakatwerbung und in Magazinen ist erlaubt, jedoch stellt die Rechtslage einen erheblichen Anspruch an die visuelle Botschaft). Eine knifflige Angelegenheit, jedoch ist das Werben vor Ort bei Vertriebshändlern machbar. Ansonsten gilt es die internen Strukturen der Produktionskette (Materiallieferanten, Herstellung und Sicherung der Qualitätsstandards) neu zu denken. Was für die Gründung mit einem erhöhten Mehraufwand und -kosten verbunden ist.

Die S.W.O.T. Analyse war hierbei ein gutes Werkzeug, um die Schwächen und Stärken sowie Chancen und Risiken aufzuzeigen und sie kann nun helfen beim Überdenken der gegebenen Entwicklungssituation und finden neuer Lösungsansätze, da es nun gilt verbindliche Richtlinien umzusetzen.

Meine Anmerkung hierbei ist, dass ich es gut und richtig finde, gewisse Regelungen zu treffen, jedoch fehlen mir persönlich der Bezug z.B. zur Agenda 21, die in Rio de Janeiro 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) von den Mitgliedstaaten unterzeichnete wurde. Dort heißt es:

»Mit der in Rio verabschiedeten Agenda 21 werden detaillierte Handlungsaufträge (sozial, ökologischökonomisch) gegeben, um einer weiteren Verschlechterung der Situation des Menschen und der Umwelt entgegenzuwirken und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.«

Geschehen soll dieses unteranderem durch:

(…) Produktion Wirtschaft: Handlungsebenen

»Wie beim Produktdesign kann auch während der Produktion viel verändert werden, um Ressourcen effizienter und sparsamer einzusetzen. (…)«

(…) Produktpalette und Produktdesign Wirtschaft: Handlungsebenen

»Insbesondere Entscheidungen zur Produktpalette und zum Produktdesign erweisen sich nur dann als überzeugend nachhaltig handelnd, wenn Nachhaltigkeit hier die Grundlage von Investitionsentscheidungen ist. (…)«

Da in den oben benannten Abschnitten des TPD2 die Rede von „elektronischen Einwegzigaretten oder in Einwegkartuschen“ ist, empfinde ich die Richtlinien nicht besonders nachhaltig und an der Agenda 21 ausgerichtet. Es vernachlässigt, meiner Meinung nach, den Gedanken/Handeln es selbst besser vorzumachen. Ich finde es sehr schade, dass darauf in den Richtlinien, zur Verpackung von E-Liquids, nicht eingegangen wurde und letztlich empfinde ich auch die Formulierung in der Agenda 21 etwas schwammig. Es bleibt zu hoffen das sich dennoch eine sinnstiftende Lösung finden lässt, die tatsächlich ressourcenschonend ist und den Gründer weiterhin unterstützt, die selbst gesetzten Nachhaltigkeitsgrundsätze für sein Vorhaben treu zu bleiben und zu realisieren.

Wie lassen sich eurer Meinung nach, die oben benannten Handlungsempfehlungen, effektiv für die Produktverpackung berücksichtigen? Welche Alternativen sind dir zu Glas- und Plastikflaschen bekannt? Für Anregungen und Fragen steht dir die Kommentarfunktion, zu diesem Artikel zur Verfügung. In meinem nächsten Beitrag werde ich dir die S.W.O.T. Analyse näher bringen.

Quellen und Linkempfehlungen

| Informationen zur Agenda 21
| Gesetzesentwurf TPD2

 

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